Gemäß dem Einschreibungskalender erfolgt die Einschreibung der in der ersten Runde zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber vom 24. Juli 2026 bis 14. August 2026.
Die Fakultät wird die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber schriftlich über das genaue Einschreibedatum informieren.
Wenn Sie nicht zur Einschreibung erscheinen, gilt dies als Verzicht auf die Einschreibung.
Studierende können sich in ein höheres Studienjahr einschreiben, wenn sie die im Studiengang festgelegten Anforderungen erfüllt haben.
Die elektronische Anmeldung (E-Einschreibung) zur Einschreibung in ein höheres Studienjahr bzw. in das zusätzliche Abschlussjahr für das Studienjahr 2026/27 ist für Studierende, die die regulären Voraussetzungen für den Aufstieg in ein höheres Studienjahr erfüllen, im Online-System AIPS vom 17. August 2026 bis 20. September 2026 geöffnet. Die endgültige Einschreibung auf Grundlage des ausgefüllten und unterschriebenen E-Einschreibeformulars erfolgt per Post.
Vor der E-Einschreibung ist die Umfrage zur Lehre und zur tatsächlichen Arbeitsbelastung der Studierenden gemäß der Ordnung über die Evaluierung der Lehre und der studentischen Arbeitsbelastung an der Universität Maribor auszufüllen (abrufbar unter https://www.um.si/wp-content/uploads/2021/11/Pravilnik-o-ocenjevanju-pedagoskega-dela-in-obremenitve-studentov-na-Univerzi-v-Mariboru-uradno-precisceno-besedilo-UPB1.pdf).
Führen Sie anschließend die E-Einschreibung gemäß den Anweisungen in AIPS durch, drucken Sie das Einschreibeformular aus und unterschreiben Sie es. Bitte überprüfen bzw. ergänzen Sie Ihre persönlichen Daten: Zustelladresse, Telefonnummer, studentische E-Mail-Adresse und Steuernummer. Ohne Ihre Unterschrift ist das Einschreibeformular ungültig.
Senden Sie das unterschriebene Einschreibeformular per Einschreiben an Medicinska fakulteta, Taborska 8, 2000 Maribor, mit dem Vermerk „Vpis v višji letnik/ABS za 2026/27“ (Einschreibung in ein höheres Studienjahr / Abschlussjahr).
Ihre Einschreibeunterlagen müssen spätestens am Montag, 21. September 2026, bis 10.00 Uhr beim Studien- und Studierendenservice der MF UM (im Folgenden: Studienservice) eingegangen sein, unabhängig von der Versandart.
Studierende, die sich 2026/27 erstmals in das dritte Studienjahr einschreiben, müssen außerdem einen Impfnachweis gegen Hepatitis B, Keuchhusten (Pertussis), Masern, Mumps und Röteln vorlegen (sofern Sie diesen Nachweis nicht bereits bei der Einschreibung in das 1. Studienjahr vorgelegt haben).
Sobald der Studienservice Ihre Einschreibung bestätigt hat, erhalten Sie an Ihre Postanschrift vier Exemplare der Einschreibebestätigung und eine Bestätigung über alle erbrachten Studienleistungen. Die Zahlungsanweisung für die Einschreibegebühr erhalten Sie gesondert. Die Gebühr für die Einschreibung in ein höheres Studienjahr / die Wiederholungseinschreibung / das zusätzliche Abschlussjahr beträgt für das Studienjahr 2026/27 52,52 EUR. Wenn Sie die Unterlagen an eine andere Adresse erhalten möchten, teilen Sie dies bitte rechtzeitig dem Studienservice mit. Studierende, die gemäß Artikel 137 des Hochschulgesetzes (ZViS-1) Studiengebühren zahlen müssen, wenden sich bitte vor der Einschreibung an den Studienservice.
Bewerberinnen und Bewerber, die in das 1. oder ein höheres Studienjahr des postgradualen Studiengangs Biomedizinische Technologie aufgenommen werden, erhalten die Einschreibungsmitteilung zusammen mit allen Einschreibeunterlagen und Anweisungen per Post an ihre Wohnadresse und/oder per E-Mail an die bei der Bewerbung angegebene Adresse.
Bewerberinnen und Bewerber aus der ersten Bewerbungsfrist müssen die Einschreibung spätestens bis 16. September 2026 abschließen.
Die elektronische Anmeldung (E-Einschreibung) zur Einschreibung in ein höheres Studienjahr bzw. in das zusätzliche Abschlussjahr für das Studienjahr 2026/27 ist für Studierende des postgradualen Studiengangs Biomedizinische Technologie, die die regulären Voraussetzungen für den Aufstieg in ein höheres Studienjahr erfüllen, im Online-System AIPS vom 17. August 2026 bis 20. September 2026 geöffnet. Die Voraussetzungen für den Studienfortschritt finden Sie unter diesem Link. Die endgültige Einschreibung auf Grundlage des ausgefüllten und unterschriebenen E-Einschreibeformulars erfolgt per Post.
Beantworten Sie vor der E-Einschreibung gemäß der Ordnung über die Evaluierung der Lehre und der studentischen Arbeitsbelastung an der Universität Maribor in der geltenden Fassung die Umfrage zur Lehre und zur tatsächlichen Arbeitsbelastung der Studierenden.
Ebenso ist gemäß der Ordnung über das Doktoratsstudium an der Universität Maribor der Fortschritt bei der wissenschaftlichen Forschungsarbeit und bei der Erstellung der Dissertation zu dokumentieren, und zwar in Form des jährlichen Fortschrittsberichts der Doktorandin bzw. des Doktoranden und der (voraussichtlichen) Betreuungsperson zum Doktoratsstudium.
Führen Sie anschließend die E-Einschreibung gemäß den Anweisungen durch: Überprüfen bzw. ergänzen Sie Ihre persönlichen Daten (Zustelladresse, Telefon, studentische E-Mail-Adresse), drucken Sie das Einschreibeformular aus und unterschreiben Sie es. Ohne Ihre Unterschrift ist die Einschreibung ungültig.
Alle nachstehend angeführten Unterlagen senden Sie per Einschreiben an die Adresse „Medicinska fakulteta UM, Taborska 8, 2000 Maribor“ mit dem Vermerk „Vpis POD 2026-27“. Damit Ihre Einschreibung formal abgeschlossen werden kann, müssen die Einschreibeunterlagen spätestens bis zu einem später bekanntgegebenen Termin bei uns eingegangen sein, unabhängig von der Versandart.
Studierende, die sich in das 2. Studienjahr einschreiben, senden zusätzlich:
Studierende, die sich in das zusätzliche Abschlussjahr einschreiben, senden:
Ohne vollständige und unterschriebene Unterlagen ist eine Einschreibung nicht möglich.
Sobald der Studien- und Studierendenservice der MF UM Ihre Einschreibung bestätigt hat, erhalten Sie an Ihre Postanschrift zwei Exemplare der Einschreibebestätigung, eine Bestätigung über die erbrachten Studienleistungen und die Zahlungsanweisung für die Einschreibegebühr.
Die Gebühr für die Einschreibung in ein höheres Studienjahr bzw. in das zusätzliche Abschlussjahr beträgt 42,01 EUR.
Die Rechnung über die Studiengebühr erhalten Sie bzw. die zahlende Stelle nach erfolgter Einschreibung. Die Studiengebühr für das Studienjahr 2026/2027 beträgt 4.996,00 EUR für jedes Studienjahr des Programms.
Die vollständige Preisliste ist auf der Website der UM abrufbar
Studierenden, die nicht alle für den Aufstieg in ein höheres Studienjahr erforderlichen Leistungen erbracht haben, kann die Kommission für Studienangelegenheiten der Medizinischen Fakultät (im Folgenden: KŠZ MF) auf Antrag ausnahmsweise die Einschreibung in ein höheres Studienjahr gestatten. Eine solche Einschreibung kann Studierenden gewährt werden, die die Leistungen aus berechtigten Gründen nicht erbringen konnten, die vorgeschriebenen Leistungen der vorangegangenen Studienjahre sowie Leistungen im Umfang von mehr als 30 ECTS des Studienjahres, in dem sie eingeschrieben sind, erbracht haben und von denen zu erwarten ist, dass sie die übrigen Leistungen erbringen werden. Die Voraussetzungen für den Studienfortschritt sind auf der Website der MF UM veröffentlicht.
Die Kommission kann ausnahmsweise auch Studierenden die Wiederholung eines Studienjahres gestatten, die regelmäßig an allen im Studiengang vorgesehenen Formen der Hochschullehre teilgenommen und Leistungen im Umfang von weniger als 30, jedoch nicht weniger als 15 ECTS des Studienjahres, in dem sie eingeschrieben sind, erbracht haben, sofern berechtigte Gründe vorliegen, die nach der Satzung der UM sowie den Kriterien für die Beurteilung von Anträgen Studierender und berechtigter Gründe gemäß Artikel 85, 121 und 212 der Satzung der UM eine Verlängerung des Studierendenstatus (Wiederholung des Studienjahres) ermöglichen.
In beiden Fällen beginnt das Verfahren mit einem schriftlichen Antrag der bzw. des Studierenden. Zu verwenden ist das Formular Antrag an die KŠZ, und beizulegen sind die Beilagen, die in den Kriterien für die Beurteilung von Anträgen Studierender für den jeweiligen Fall verlangt werden.
Die Gebühr für die Behandlung eines Antrags durch die Kommission für Studienangelegenheiten beträgt 18,10 EUR. Nach Einreichung des Antrags bei der KŠZ MF UM wird Ihnen eine Rechnung per Post zugesandt; zahlen Sie daher nichts im Voraus. Die Kommission für Studienangelegenheiten der MF UM behandelt NUR VOLLSTÄNDIGE Anträge mit allen erforderlichen Beilagen. Sie können den Antrag per Post an die Kommission für Studienangelegenheiten der Medizinischen Fakultät der UM, Taborska 8, 2000 Maribor, senden oder persönlich im Sekretariat der Medizinischen Fakultät der UM abgeben (AUSSCHLIESSLICH während der Amtsstunden des Sekretariats, an jedem Werktag von 8:00 bis 10:00 und von 12:00 bis 14:00 Uhr).
Zu verwenden ist das Formular „Antrag an die KŠZ“; beizulegen sind die Beilagen, die für den jeweiligen Fall in den
Kriterien für die Beurteilung von Anträgen Studierender verlangt werden.
Voraussichtliche Sitzungstermine der Kommission für Studienangelegenheiten der MF UM und Fristen für die Einreichung der Unterlagen:
Gibt die KŠZ MF dem Antrag von Studierenden auf Aufstieg in ein höheres Studienjahr nicht statt, können sich diese nicht automatisch erneut in dasselbe Studienjahr einschreiben – auch wenn sie ihr Recht auf Wiederholung noch nicht in Anspruch genommen haben –, sofern sie dies nicht ausdrücklich beantragen. Das Antragsformular sieht daher unter Punkt 9 einen Eventualantrag vor: „Podredno vlagam prošnjo za ponovni vpis, če prošnja za izjemni vpis ne bo odobrena“ (Hilfsweise beantrage ich die Wiedereinschreibung, falls der Antrag auf ausnahmsweise Einschreibung nicht genehmigt wird). Wer diese Möglichkeit wählt, muss die laufende Nummer 9 einkreisen. Die Ergebnisse der Kommission für Studienangelegenheiten werden spätestens zwei Werktage nach der Sitzung der KŠZ veröffentlicht. Die Bescheide der KŠZ MF über die ausnahmsweise Einschreibung bzw. Wiedereinschreibung werden den Studierenden nach den Regeln des Verwaltungsverfahrens zugestellt.
Eine Genehmigung durch die KŠZ MF bedeutet keine automatische Einschreibung!
Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der KŠZ MF auf der elektronischen Anschlagtafel ist die E-Einschreibung spätestens bis 20. September 2026 durchzuführen, und die erforderlichen Einschreibeunterlagen sind bis 21. September 2026, 10.00 Uhr, beim Studien- und Studierendenservice der MF UM einzureichen, unabhängig von der Versandart!
Letzter Tag für die E-Einschreibung ist der 20. September 2026; danach ist die E-Einschreibung geschlossen.
Wenn Sie Studierende bzw. Studierender ohne Studierendenstatus sind und alle Voraussetzungen für die Einschreibung in ein höheres Studienjahr erfüllt haben, müssen Sie vor der Einschreibung den Studien- und Studierendenservice der MF UM per E-Mail an referat.mf@um.si ersuchen, Ihnen die elektronische Einschreibung zu ermöglichen. Hat sich der Studiengang in der Zwischenzeit geändert, stellen Sie im August vor Beginn des Studienjahres bei der KŠZ MF UM einen Antrag auf Fortsetzung des Studiums.
Voraussichtliche Sitzungstermine der Kommission für Studienangelegenheiten der MF UM und Fristen für die Einreichung der Unterlagen:
Haben Studierende ihr Studium unterbrochen und wurde der Studiengang, in dem sie eingeschrieben waren, während der Unterbrechung geändert, können ihnen die erbrachten Leistungen, die den Lernergebnissen des geänderten Studiengangs entsprechen, anerkannt und die Fortsetzung bzw. der Abschluss des Studiums mit einem neuen Jahrgang gestattet werden, sofern zusätzliche Leistungen in einem Umfang und mit Inhalten festgelegt werden, durch die sie die vom geänderten Studiengang geforderten Lernergebnisse erreichen. Bei der Fortsetzung des Studiums gelten für Studierende die Studienbedingungen des neuen Jahrgangs, dem sie sich anschließen.
Personen, deren Studierendenstatus nach Abschluss des letzten Studienjahres erloschen ist, die sich nicht exmatrikuliert haben und ihr Studium abschließen möchten, behalten das Recht, Prüfungen abzulegen und andere Studienleistungen nach dem Studiengang zu erbringen, in dem sie studieren, und zwar noch zwei Jahre nach der letzten Einschreibung in das letzte Studienjahr.
Letzter Tag für die E-Einschreibung ist der 20. September 2026; danach ist die E-Einschreibung geschlossen.
Der Studierendenstatus erlischt in den durch die Hochschulgesetzgebung bestimmten Fällen; ausgenommen sind Studierende des dritten Studienzyklus, deren Status im Studium des dritten Zyklus erlischt, wenn sie den Studiengang nicht innerhalb von 12 Monaten nach Ende des letzten Semesters abschließen.
Studierenden eines Parallelstudiums, Studierenden mit besonderem Status und Studierenden mit anderen berechtigten Gründen (eine Erkrankung von mindestens drei Monaten während der Vorlesungszeit oder einem Monat während der Prüfungszeiträume, ein Studium im Ausland, aktive Mitarbeit in Organen der Universität bzw. einer Mitgliedseinrichtung der Universität oder andere länger andauernde außergewöhnliche Umstände, aufgrund derer eine Teilnahme am Studienprozess über einen längeren Zeitraum nicht möglich war) kann der Studierendenstatus um ein Jahr verlängert werden, und zwar während des Studiums oder bei dessen Abschluss.
Studentinnen, die während des Studiums ein Kind zur Welt bringen, und Studenten, die während des Studiums Vater werden, haben Anspruch auf Verlängerung des Studierendenstatus um ein Jahr für jedes geborene Kind.
Über die Verlängerung des Studierendenstatus entscheidet die zuständige Kommission des Fakultätssenats auf Antrag der bzw. des Studierenden.
Personen, deren Studierendenstatus erlischt, behalten das Recht, Prüfungen abzulegen und andere Studienleistungen nach dem Studiengang zu erbringen, in dem sie studieren.
Studierende, die ihren Studierendenstatus aus in Artikel 214 der Satzung der UM genannten berechtigten Gründen verlängern möchten, müssen ebenfalls einen Antrag bei der Kommission für Studienangelegenheiten der MF UM stellen.
Die Anerkennung vorher erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgt gemäß der Ordnung über die Anerkennung von Kenntnissen und Fähigkeiten in den Studiengängen der UM Nr. 012-2019-2. Gemäß dieser Ordnung können Bewerberinnen und Bewerbern anerkannt werden:
Das Verfahren zur Feststellung, Prüfung und Anerkennung von Kenntnissen und Fähigkeiten beginnt mit einem Antrag der Bewerberin bzw. des Bewerbers mit den entsprechenden Beilagen bzw. Nachweisen, adressiert an: Kommission für Studienangelegenheiten der MF UM, Taborska 8, 2000 Maribor, spätestens bis 20. August des laufenden Studienjahres.
Die Kosten des Verfahrens zur Feststellung, Prüfung und Anerkennung von Kenntnissen und Fähigkeiten bzw. des Verfahrens zur Anerkennung und Geltendmachung von Studienleistungen tragen die Bewerberinnen und Bewerber gemäß dem Tarifteil der Preisliste der UM.
Mit dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Hochschulgesetzes (ZViS-M; Amtsblatt der Republik Slowenien Nr. 102/2023) ermöglicht die Universität Maribor seit dem Studienjahr 2024/2025 Studierenden, die sich in früheren Jahren von einem Studiengang abgemeldet haben, die erneute Einschreibung in denselben Studiengang; aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen wird ihnen dafür eine Studiengebühr gemäß der Anweisung über Beiträge und Kostenbewertung an der UM Nr. 012/N 2/2023/412-SF (Artikel 4) in Rechnung gestellt. Das Verfahren zur Wiedereinschreibung nach Exmatrikulation beginnt mit einem entsprechenden Antrag, den die Bewerberin bzw. der Bewerber beim zuständigen Studienservice der Fakultät einreicht, und zwar auf dem Formular, das Bestandteil dieser Durchführungsanweisungen ist. Über den Antrag entscheidet die zuständige Kommission; sie entscheidet über die Wiedereinschreibung nach Exmatrikulation, führt bei einer Änderung des Studiengangs bzw. der Studienrichtung das Verfahren zur Anerkennung bereits erbrachter Leistungen durch und legt etwaige zusätzliche Leistungen sowie das Studienjahr fest, in das sich die Bewerberin bzw. der Bewerber einschreiben kann. Die Frist für die Einreichung des Antrags ist der 20. August 2026.
Bei der Einschreibung wird mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber ein Vertrag über die Zahlung der Studiengebühr abgeschlossen.
T: +386 (2) 2345 821
T: +386 (2) 2345 820
E: mf@um.si
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„Einen Teil meines Studiums habe ich während eines Erasmus-Aufenthalts in Split absolviert, danach folgte ein Erasmus-Praktikum in Wien. Beide Erfahrungen ermöglichten es mir, die Städte ausgiebig zu erkunden, neue Menschen kennenzulernen und Freundschaften fürs Leben zu schließen. Auf den klinischen Stationen habe ich Verfahren kennengelernt, die bei uns seltener angewendet werden. Ein längeres Praktikum in der Augenheilkunde bestärkte mich endgültig in meinem Wunsch, mich später auf dieses Fach zu spezialisieren.
Ich konnte auch Erfahrungen in der Forschung sammeln, was meinen fachlichen Blick zusätzlich erweitert hat. Durch die Austauschaufenthalte habe ich mich persönlich und beruflich stark weiterentwickelt: Ich bin selbstständiger und weltoffener geworden, habe meine Fremdsprachenkenntnisse verbessert und fühle mich in meinem beruflichen Weg noch mehr bestärkt.
Diese Erfahrung sollte jede Medizinstudentin und jeder Medizinstudent machen.“
„Mein Austausch an der Medizinischen Universität Innsbruck war wirklich unvergesslich. Innsbruck, die Hauptstadt Tirols, ist eine wunderschöne, lebendige Studierendenstadt inmitten der Berge. Gleich zu Beginn wurden wir mit einem Empfang begrüßt, bei dem ich schnell Kontakt zu den anderen Erasmus-Studierenden knüpfte. Ich habe dort mein 4. Studienjahr absolviert, den hilfreichen Ultraschallkurs Sono4u besucht und zusätzliche Praktika in Gynäkologie, plastischer Chirurgie und HNO gemacht. Dabei konnte ich viel praktische Erfahrung sammeln. Die Lehrenden waren freundlich und zugänglich, und die Fakultät bot auch einen ganzjährigen Deutschkurs an; vor dem Austausch empfehle ich Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1. Die Stadt ist ideal zum Skifahren, Radfahren, Laufen und Klettern und auch für eine der größten Kletterwände Europas bekannt. Ich werde sicher gerne nach Innsbruck zurückkehren, denn die Stadt ist zu meinem zweiten Zuhause geworden.
Das Erasmus Student Network organisierte für uns Ausflüge nach Salzburg, Wien, Verona und Neuschwanstein sowie zahlreiche Sportveranstaltungen.“
„Als ich im 5. Studienjahr meinen Erasmus-Aufenthalt begann, hätte ich mir nicht vorstellen können, wie sehr mich ein halbes Jahr in Graz verändern würde. Ich wollte sehen, wie Medizin anderswo praktiziert wird, mein Deutsch verbessern und dem Alltag ein wenig entkommen. Bekommen habe ich viel mehr: neue Freundschaften, unglaublich viel Wissen und unvergessliche Momente.
Die ersten Tage waren schwieriger: Ich fühlte mich wie eine Erstsemesterstudentin im weißen Kittel. Die Klinik war riesig, alle sprachen schnell, und ich versuchte, jedes Wort zu verstehen. Doch die Studierenden und die betreuenden Lehrenden waren ausgesprochen freundlich. So konnte ich bald an Visiten und Eingriffen teilnehmen und viel Praktisches lernen. Medizinisches Deutsch wirkte anfangs einschüchternd, aber die Praxis war die beste Lehrerin. Schon nach wenigen Wochen konnte ich mich sicher verständigen.
Das Schönste waren die Begegnungen mit Studierenden aus aller Welt. Wir haben gemeinsam gekocht, gelernt und Graz erkundet. Der Austausch hat mir Dinge vermittelt, die ich zu Hause nie erlebt hätte. Ich bin selbstständiger, selbstbewusster und offener geworden.
Wenn du über Erasmus nachdenkst, dann mach es einfach. Es wird nicht immer leicht sein, aber es wird sich auf jeden Fall lohnen. “