Internationale Zusammenarbeit

Erasmus+-Studierendenmobilität

Das EU-Programm für Bildung und Mobilität 2021–2027 — dein Weg zu Studium oder Praktikum im Ausland mit finanzieller Unterstützung der EU.
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über den Studiengang

Sammeln Sie Erfahrungen über Grenzen hinweg

Mit Erasmus+ kannst du einen Teil deiner regulären Studienverpflichtungen statt an der MF UM an einer Partnereinrichtung im Ausland absolvieren — in jeder Studienphase. Das Programm umfasst Studium, Praktika und kombinierte Intensivprogramme (BIP).

Programmländer sind alle EU-Mitgliedstaaten sowie das Vereinigte Königreich, Island, Liechtenstein, Norwegen, die Türkei, Nordmazedonien und Serbien. Insgesamt stehen bis zu 24 Monate Mobilität im integrierten Masterstudiengang zur Verfügung.

Erasmus-Koordination der MF UM
Mag. Milena Orož Črešnar
50+
Partneruniversitäten
aktuelle Erasmus+-Ausschreibung 2026/27
Bewerbungsfrist
Voraussetzungen und Dauer

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Studierende, welche die beiden vom Programm Erasmus+ festgelegten Grundvoraussetzungen für den Erasmus+-Studierendenstatus erfüllen

Aktiver Status

Während des gesamten Austauschzeitraums ist ein aktiver Status an der Heimatfakultät der UM erforderlich.

Mobilitätsgrenze
Insgesamt (Studium + Praktikum + BIP) darf die maximale Dauer der Erasmus+-Mobilität nicht überschritten werden.

Im Rahmen des Programms Erasmus+ können Studierende in jeder Studienphase insgesamt bis zu 12 Monate Mobilität absolvieren und dabei auch mehrmals an Studium und/oder Praktikum teilnehmen. Für Studierende integrierter Masterstudiengänge an der Medizinischen Fakultät der UM bedeutet dies einen möglichen Anspruch auf Förderung für insgesamt 24 Monate Austausch. 

Nach einem Beschluss des Senats der Universität Maribor müssen Studierende für die Bewilligung einer Förderung während des Auslandsstudiums mindestens Folgendes erwerben:

  • 10 ECTS pro Trimester (3 Monate),
  • 20 ECTS pro Semester (6 Monate) und
  • 40 ECTS pro Studienjahr (12 Monate).

Anteilig erworbene ECTS werden entsprechend der Studiendauer berücksichtigt. 

⚠ Achtung: ECTS-Bewertung

Bei Abgabe des OLA muss die Summe der ECTS nach der Punktebewertung der MF UM mindestens 50 (ganzjährig) bzw. 30 (semesterweise) betragen. Unterschiede in der Bewertung zwischen den Einrichtungen werden berücksichtigt.
Ziele

Wohin kannst du gehen?

Studierende können sich für eine Mobilität an Partnereinrichtungen der Medizinischen Fakultät der UM bewerben, mit denen wir ein interinstitutionelles Abkommen unterzeichnet haben.

Vollständige Liste der Partner

Bewerbungsverfahren

Bewerbung und interne Auswahlkriterien

Bewerbungsfrist an der MF UM: 15. 3. 2026

Studierende senden an das Sekretariat der Medizinischen Fakultät der UM oder geben dort ab:

01
Ausgedrucktes und unterschriebenes OLA (Online Learning Agreement)

Erstellen Sie es im Online-Tool OLA. Beim Ausfüllen hilft Ihnen der Leitfaden zum Ausfüllen des OLA.

Wenn die Partnereinrichtung noch nicht das Online-Tool OLA nutzt, verwenden Sie das Papierformular Learning Agreement – Student Mobility for Studies.

02
Zustimmung der oder des Fachverantwortlichen — für jedes Fach gesondert

Für jedes Fach, das Sie im Ausland statt an der MF UM absolvieren, ist ein ausgefülltes und von der oder dem Fachverantwortlichen unterschriebenes Formular einzureichen: Zustimmung der oder des Fachverantwortlichen zum Studium im Ausland.

Mit der Unterschrift bestätigt die oder der Fachverantwortliche: (1) die Prüfung des Lehrplans des Fachs im Ausland, (2) die Vergleichbarkeit der Inhalte mit jenen an der MF UM, (3) die Anerkennung des Fachs als bestanden ohne zusätzliche Verpflichtungen. Zusätzliche Anforderungen für die Anerkennung werden auf dem Formular unter Punkt b) ergänzt.

Für jedes Fach ist ein eigenes Formular beizulegen! Wenn Sie die Lehrpläne auf der Website der Partnereinrichtung nicht finden, wenden Sie sich an die Erasmus-Koordination der Partnereinrichtung.

⚠ Achtung: Auswahlkriterien, falls sich für eine Partnereinrichtung mehr Bewerberinnen und Bewerber melden, als Plätze verfügbar sind

Gibt es für eine Partnereinrichtung mehr Bewerbungen als ausgeschriebene Plätze, werden Bewerberinnen und Bewerber in einem höheren Studienjahr bevorzugt. Kommen mehrere aus demselben Studienjahr, werden jene mit der höheren Durchschnittsnote zum Stichtag 17. 3. 2026 bevorzugt (Notenauszug aus AIPS). Haben mehrere dieselbe Durchschnittsnote, trifft die Kommission für internationale Zusammenarbeit der MF UM nach Ablauf der internen Bewerbungsfrist die endgültige Auswahl. 

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für das Auslandsstudium 2026/27 wird spätestens bis 27. 3. 2026 auf der elektronischen Anschlagtafel der Medizinischen Fakultät der UM veröffentlicht; die Frist für die elektronische Bewerbung für das Erasmus+-Studium ist der 30. 3. 2026.

03

Nach Bearbeitung der Bewerbungen

Die Partnereinrichtungen senden den angenommenen Studierenden Zulassungsschreiben und bestätigen das Learning Agreement.

04

Sprachtest OLS

Studierende, die an einem E+-Austausch teilnehmen, müssen nach den Programmregeln vor bzw. zu Beginn der Mobilität einen Online-Sprachtest absolvieren (Online-Tool OLS). 

während des Austauschs

Während des Auslandsstudiums

Stellen Studierende vor Beginn oder während des Auslandsstudiums fest, dass sie einige Fächer aus dem Learning Agreement nicht absolvieren können oder das Learning Agreement ändern möchten, können sie die Änderung im OLA bzw. mit folgendem Formular vornehmen: Learning Agreement for Studies – During the mobility. Für ausführliche Informationen wenden Sie sich an die Erasmus-Koordination der MF UM.

Praktika und freies Wahlfach
Wenn du im Ausland Praktika oder das freie Wahlfach XI absolvierst, musst du nach der Rückkehr vor dem Prüfungsantritt die ausgefüllten Karten (auf Englisch) vorlegen. Die Formulare findest du unten.

Formulare für Praktika während des Austauschs (englische Version):

nach der Rückkehr

Unterlagen für die Erasmus-Koordinatorin

Nach Abschluss des Austauschs geben Sie Kopien der Unterlagen bei der Erasmus-Koordinatorin der MF UM ab. Danach erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid und Ihre Leistungen werden in AIPS eingetragen.

Bestätigung über Beginn und Ende des Austauschs (Confirmation of arrival/departure)

Transcript of Records  — Auszug der absolvierten Fächer und Noten der Partnereinrichtung

Karten für Praktika / freies Wahlfach — falls Sie Praktika im Ausland absolviert haben
Anerkennungsbescheid
Eine Kopie des Bescheids zusammen mit der Bestätigung über Beginn und Ende des Austauschs ist gemäß der Erasmus+-Finanzhilfevereinbarung an die UM zu übermitteln.
aktuelle Ausschreibung Erasmus+ SMP
Ausschreibung zur Kofinanzierung der Mobilität von Studierenden zu Ausbildungszwecken – Praktika und Berufspraktika im Ausland im Programm Erasmus+
über den Studiengang

Erasmus-Praktikum im Ausland

Ein Auslandspraktikum ermöglicht dir ein Praktikum in einem Unternehmen, einem Krankenhaus oder einer anderen geeigneten Einrichtung in einem der Programmländer. Teilnehmen können Studierende, die während der gesamten Mobilität im Ausland einen aktiven Studierendenstatus an ihrer Heimatfakultät haben. 

Der Inhalt des Praktikums muss mit deinem Studienfach zusammenhängen.

Studierende dürfen die Mobilität nicht im Land der entsendenden Universität, im Land ihres ständigen Wohnsitzes und nicht im Land ihrer Staatsangehörigkeit absolvieren.

Bewerben können sich Studierende des integrierten Masterstudiengangs, die nicht alle 24 Monate Mobilität ausgeschöpft haben (diese Regel gilt auch für sogenannte Zero-Grant Studierende, die keine Erasmus+-Förderung erhalten). 

2–12 Mon.
Praktikumsdauer
Min. 60 Tage, max. 12 Monate.
30+
teilnehmende Länder
EU + Vereinigtes Königreich, Island, Norwegen, Türkei, Serbien…
was Sie gewinnen

Ziele des Erasmus+-Praktikums

Bessere Studienleistungen und Beschäftigungsfähigkeit
Mehr Eigeninitiative und Unternehmergeist
Mehr Selbstständigkeit und Selbstvertrauen
Bessere Fremdsprachenkenntnisse
Gestärktes interkulturelles Bewusstsein
Aktivere Teilhabe an der Gesellschaft
Bewusstsein für europäische Werte
Motivation für künftige Bildung
Anmeldung

Wie bewerbe ich mich?

Das Bewerbungsverfahren für ein Erasmus+-Praktikum unterscheidet sich etwas von jenem für ein Erasmus+-Studium. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website Erasmus+ UM.

Zustimmung zur Anerkennung durch die Fachverantwortlichen

Damit das Praktikum im Rahmen der regulären Studienverpflichtungen anerkannt wird, müssen Studierende beim Internationalen Büro der Medizinischen Fakultät der UM für jedes betroffene Fach gesondert auch die Zustimmung der oder des Fachverantwortlichen zum Praktikum im Ausland einreichen

Zustimmung der oder des Fachverantwortlichen zum Studium im Ausland – Praktikum
Nach der Rückkehr

Unterlagen nach dem Praktikum

Nach Abschluss der Mobilität müssen Studierende der Erasmus-Koordination der MF UM zur Unterschrift das Traineeship Certificate und Kopien der Praktikumskarten vorlegen, falls Praktika im Ausland absolviert wurden. An die UM (praksa.erasmus@um.si) senden sie:

Traineeship Certificate — von der MF UM unterschrieben
Nachweis über den Aufenthalt im Ausland
Praktikumsbericht
Reisenachweise
Aktuelle Ausschreibung · BIP 2025
Aktuelle Ausschreibung Erasmus+ UM ansehen
was sind BIP

Kombinierte Intensivprogramme

Kombinierte Intensivprogramme (BIP) sind Programme mit innovativen Lern- und Lehrmethoden, einschließlich Online-Zusammenarbeit.

Die Programme umfassen herausforderungsbasiertes Lernen, bei dem internationale und interdisziplinäre Gruppen gemeinsam verschiedene Herausforderungen lösen. Ziel der kombinierten Intensivprogramme ist es, neue und flexiblere Formen des Studierendenaustauschs zu ermöglichen, die physische und virtuelle Mobilität verbinden.

Die physische Mobilität muss mindestens 5 Tage und darf höchstens 30 Tage dauern. Die verpflichtende virtuelle Komponente kann vor, während oder nach dem physischen Teil stattfinden. Für die Teilnahme an einem BIP erhalten Studierende mindestens 3 ECTS-Punkte. Für die Teilnahme an einem BIP haben Studierende Anspruch auf finanzielle Unterstützung aus dem Programm Erasmus+.

Grundvoraussetzungen

Wer kann sich bewerben?

Studierende müssen an ihrer Heimatfakultät der Universität Maribor einen aktiven Studierendenstatus haben.

Zwei zusätzliche Voraussetzungen:

Die Gesamtdauer der Austausche im Rahmen des Programms Erasmus+ darf bei integrierten Masterstudiengängen 24 Monate nicht überschreiten.

Die Obergrenze liegt bei vier Teilnahmen an kombinierten Intensivprogrammen für Studierende integrierter Masterstudiengänge.

Anmeldung

Programmwahl und Bewerbungsverfahren

Informationen zu aktuellen kombinierten Intensivprogrammen und zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Website Erasmus+ UM.

nach der Rückkehr

Unterlagen nach dem BIP

Nach Abschluss des Austauschs müssen Studierende der Erasmus-Koordination der MF UM zur Unterschrift vorlegen: Abschlussbericht und Teilnahmebestätigung, die sie anschließend zusammen mit den beiden folgenden Dokumenten senden an bip.erasmus@um.si:

Erklärung zur Veröffentlichung des Abschlussberichts

Ehrenerklärung für umweltfreundliches Reisen — bei nachhaltiger Anreise

Erfahrungen unserer Studierenden

Was sagen sie nach der Rückkehr?

Echte Erfahrungen von Studierenden, die den Schritt in die Welt gewagt haben.
„Als ich im 5. Studienjahr meinen Erasmus-Aufenthalt begann, hätte ich mir nicht vorstellen können, wie sehr mich ein halbes Jahr in Graz verändern würde. Ich wollte sehen, wie Medizin anderswo praktiziert wird, mein Deutsch verbessern und dem Alltag
ein wenig entkommen. Bekommen habe ich viel mehr: neue Freundschaften, unglaublich viel Wissen und unvergessliche Momente.
Die ersten Tage waren schwieriger: Ich fühlte mich wie eine Erstsemesterstudentin im weißen Kittel. Die Klinik war riesig, alle sprachen schnell, und ich versuchte, jedes Wort zu verstehen. Doch die Studierenden und die betreuenden Lehrenden waren ausgesprochen freundlich. So konnte ich bald
an Visiten und Eingriffen teilnehmen und viel Praktisches lernen. Medizinisches Deutsch wirkte anfangs
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Rebeka
MF UM • Graz
„Mein Austausch an der Medizinischen Universität Innsbruck war wirklich unvergesslich. Innsbruck, die Hauptstadt Tirols, ist eine wunderschöne, lebendige Studierendenstadt inmitten der Berge. Gleich zu Beginn wurden wir mit einem Empfang begrüßt, bei dem ich schnell Kontakt zu den anderen Erasmus-Studierenden knüpfte. Ich habe dort mein 4. Studienjahr absolviert, den hilfreichen Ultraschallkurs Sono4u besucht und zusätzliche Praktika in Gynäkologie,..
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Zala
MF UM • Innsbruck
„Einen Teil meines Studiums habe ich während eines Erasmus-Aufenthalts in Split absolviert, danach folgte ein Erasmus-Praktikum in Wien. Beide
Erfahrungen ermöglichten es mir, die Städte ausgiebig zu erkunden, neue Menschen kennenzulernen und Freundschaften
fürs Leben zu schließen. Auf den klinischen Stationen habe ich Verfahren kennengelernt, die bei uns seltener angewendet werden,
und ein längeres Praktikum in der Augenheilkunde bestärkte mich endgültig in meinem Wunsch, mich später auf dieses Fach zu spezialisieren.
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Leeloo
MF UM • Split, Wien

Katalog der Informationen öffentlichen Charakters der Medizinischen Fakultät der Universität Maribor

1. Prodekan für Lehre
Bezeichnung
Universität Maribor
MEDICINSKA FAKULTETA (Medizinische Fakultät)
Grunddaten:
Taborska ulica 8, 2000 Maribor
Verantwortliche Person
Dekan, Prof. Dr. Iztok Takač, Dr. med. univ.
Datum der ersten Veröffentlichung des Katalogs:
4. 4. 2007
Datum der letzten Änderung:
5. 1. 2024
Der Katalog ist abrufbar unter:
Andere Formen des Katalogs
Eine gedruckte Fassung des Katalogs ist an der Adresse der Einrichtung erhältlich.
2. Allgemeine Angaben zur Einrichtung und zu den Informationen öffentlichen Charakters, über die sie verfügt

Zentrale Tätigkeitsbereiche
Studiengänge
ORGANIGRAMM

Die Medizinische Fakultät ist Mitglied der Universität Maribor. Die Organisationsstruktur finden Sie hier. Unter dem Link siehe: MEDICINSKA FAKULTETA.

LISTE ALLER INTERNEN ORGANISATIONSEINHEITEN

Die Stellensystematisierung aller Organisationseinheiten finden Sie hier. Unter dem Link siehe MEDICINSKA FAKULTETA (Medizinische Fakultät)

DEKAN

Kontaktperson: Boštjan Križ, Mag. (Wirtschaftswissenschaften)       

Tel.: +386 2 23 45 821

SENAT DER MEDIZINISCHEN FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT MARIBOR

Kontaktperson: Dekan, Prof. Dr. Iztok Takač, Dr. med. univ.

Tel.: +386 2 23 45 877

LEITUNGSAUSSCHUSS DER MEDIZINISCHEN FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT MARIBOR

Kontaktperson: Dekan, Prof. Dr. Iztok Takač, Dr. med. univ.

Tel.: +386 2 23 45 877

STUDIERENDENRAT DER MEDIZINISCHEN FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT MARIBOR

Kontaktperson: Enej Vidovič, Prodekan für studentische Angelegenheiten 

DEKAN

Prof. Dr. Iztok Takač, Dr. med. univ.

Tel: +386 2 23 45 877

E-Mail: iztok.takac@um.si

INTERNE VORSCHRIFTEN – Die Medizinische Fakultät arbeitet auf Grundlage folgender Rechtsakte:

Satzung der UM

Sonstige interne Rechtsakte  und Rechtsakte der MF UM

STAATLICHE VORSCHRIFTEN – Die Medizinische Fakultät der Universität Maribor arbeitet auf Grundlage folgender Vorschriften:

Gesetz über Anstalten

Hochschulgesetz

Kollektivvertrag für den Bildungsbereich in der Republik Slowenien

Kollektivvertrag für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten in der Republik Slowenien

Entschließung über das Nationale Hochschulprogramm der Republik Slowenien

Arbeitsverhältnisgesetz

Gesetz über die öffentlichen Finanzen

Gesetz über die öffentlichen Bediensteten - erster Teil

Gesetz über das Gehaltssystem im öffentlichen Sektor

Gesetz über das allgemeine Verwaltungsverfahren

Branchenspezifische Gesetzgebung bzw. Vorschriften sowie Ordnungen und sonstige interne Rechtsakte der UM.

EU-VORSCHRIFTEN

Link zum europäischen Rechtsregister.

Interne Vorschriften der Universität Maribor (allgemeine Rechtsakte), die sich in Vorbereitung befinden, finden Sie unter:

Ausschreibungen und öffentliche Bekanntmachungen

Staatliche Vorschriften in Beratung sind auf den Websites folgender Stellen abrufbar:

Regierung der Republik Slowenien http://www.vlada.si/delo_vlade/gradiva_v_obravnavi/

Staatsversammlung der Republik Slowenien http://www.dz-rs.si/wps/portal/Home/deloDZ/Porocevalec/GradivaDZ

Hinweis: Bei den über die genannte Website zugänglichen Vorschriften handelt es sich um Entwürfe von Regierungsbeschlüssen, die nicht zwingend bzw. nicht in der vorliegenden Form angenommen werden; die Republik Slowenien übernimmt daher für das veröffentlichte Material keine Schadenersatz- oder sonstige Haftung.

Verzeichnis der leistungsbezogenen Vergütung aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen am Markt (Rechtsgrundlage: Gesetz über das Gehaltssystem im öffentlichen Sektor (ZSPJS); Verordnung über die leistungsbezogene Vergütung aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen am Markt; Kriterien der Universität Maribor für die Auszahlung des Gehaltsteils für Leistung aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen am Markt).

Verzeichnis der Einkommensteuerermäßigungen für unterhaltsberechtigte Familienangehörige (Rechtsgrundlage: Einkommensteuergesetz; Steuerverfahrensgesetz).

Verzeichnis der Dienstjubiläen (Rechtsgrundlage: Vereinbarung über Gehälter und sonstige Arbeitskosten im öffentlichen Sektor; Kollektivvertrag für den Bildungsbereich in der Republik Slowenien).

Verzeichnis der Reiseaufträge (Rechtsgrundlage: Verordnung über die Erstattung von Kosten für Dienstreisen ins Ausland).

Verzeichnis der Arbeitskosten (Rechtsgrundlage: Gesetz über Aufzeichnungen im Bereich Arbeit und soziale Sicherheit, Arbeitsverhältnisgesetz, Gesetz über Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung, Gesetz über die Renten- und Invalidenversicherung, Hochschulgesetz, Gesetz über das Gehaltssystem im öffentlichen Sektor, Verordnung über die einheitliche Methodik und die Formulare für die Berechnung und Auszahlung der Gehälter im öffentlichen Sektor, Gesetz über Elternschutz und Familienleistungen, Gesetz über die kollektive Zusatzrentenversicherung für öffentliche Bedienstete, Kollektivvertrag für den Bildungsbereich, Kollektivvertrag für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten, Einkommensteuergesetz, Steuerverfahrensgesetz).

Verzeichnis der bei der Krankenversicherungsanstalt Sloweniens (ZZZS) eingereichten Erstattungsanträge (Rechtsgrundlage: Arbeitsverhältnisgesetz, Gesetz über Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung, Regeln der Pflichtkrankenversicherung (hinsichtlich des Anspruchs der Versicherten auf vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (Krankenstand) und auf Entgeltfortzahlung), Ordnung über die Berechnung der Bruttoentgeltfortzahlung während vorübergehender Arbeitsunfähigkeit zulasten der Pflichtkrankenversicherung und über die Einreichung von Erstattungsanträgen der Arbeitgeber).

Verzeichnis der Bescheinigungen über absolvierte Arbeitsschutzschulungen für studentische Arbeit (Rechtsgrundlage: Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit).

Verzeichnis der ärztlichen Bescheinigungen über Vorsorgeuntersuchungen - studentische Arbeit (Rechtsgrundlage: Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit).

Verzeichnis der studentischen Arbeit (Rechtsgrundlage: Gesetz über Beschäftigung und Arbeitslosenversicherung – ZZZPB; interne Anweisung über die Verfahren für gelegentliche Arbeiten aufgrund von Werk- oder sonstigen Verträgen und Arbeit über den Studierendenservice an der Medizinischen Fakultät der Universität Maribor).

Verzeichnis der Arbeitswege der Beschäftigten (Rechtsgrundlage: Arbeitsverhältnisgesetz).

Verzeichnis der monatlichen Stundenzettel der an Projekten Beschäftigten (Rechtsgrundlage: Arbeitsvertrag bzw. Anhang zum Arbeitsvertrag der bzw. des Projektbeschäftigten).

Verzeichnis der versicherten Studierenden (Rechtsgrundlage: Gesetz über Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung).

Verzeichnis der Protokolle der Kommission für wissenschaftliche Forschungsarbeit.

Verzeichnis der Nachwuchsforschenden (Rechtsgrundlage: öffentliche Ausschreibung, Kofinanzierungsvertrag, Gesetze, Vorschriften und normative Rechtsakte der Slowenischen Forschungsagentur).

Verzeichnis der für die Bibliografieführung erfassten Veröffentlichungen (Rechtsgrundlage: Bibliotheksgesetz).

Verzeichnis der Anträge auf einen Benutzernamen (COBISS) (Rechtsgrundlage: persönliche Einwilligung).

Verzeichnis der Mitwirkenden an herausgegebenen Materialien.

Verzeichnis der Computernutzerinnen und -nutzer in der Bibliothek der MF UM ohne digitale Identität der UM.

Verzeichnis der Beschaffung von Bibliotheksmaterial.

Verzeichnis der Protokolle der Kommission für Verlagstätigkeit.

Verzeichnis der Protokolle der Sitzungen des Senats und der Akademischen Versammlung der Medizinischen Fakultät der Universität Maribor (https://www.mf.um.si/mf/senat/).

Verzeichnis der ausgestellten Bestätigungen über beglichene Verpflichtungen gegenüber der Bibliothek.

Verzeichnis der ausgestellten Bestätigungen über durchgeführte Begutachtungen von Artikeln für die Zeitschrift Acta medico-biotechnica.

Verzeichnis des Fotoarchivs (Rechtsgrundlage: Öffentlichkeit der Veranstaltungen).

Verzeichnis der von der Kommission für Fakultätsgutachten an der MF UM erstellten Fachberichte bzw. Gutachten.

Verzeichnis: Personalverzeichnis.

Verzeichnis der Arbeitszeit der Beschäftigten (Rechtsgrundlage: Gesetz über Aufzeichnungen im Bereich Arbeit und soziale Sicherheit (ZEPDSV), Ordnung über die Methodik der Führung von Aufzeichnungen im Arbeitsbereich beim Arbeitgeber, Organisationsakt über die Arbeitszeit an der MF UM).

Verzeichnis der gemachten Geschenke (Rechtsgrundlage: Verordnung über Beschränkungen und Pflichten öffentlicher Bediensteter bei der Annahme von Geschenken, Anweisung der UM Nr. N 11/2014-53TR über die Annahme, Übergabe, Erfassung und Vergabe von Geschenken).

Verzeichnis der erhaltenen Geschenke (Rechtsgrundlage: Verordnung über Beschränkungen und Pflichten öffentlicher Bediensteter bei der Annahme von Geschenken, Anweisung der UM Nr. N 11/2014-53TR über die Annahme, Übergabe, Erfassung und Vergabe von Geschenken).

Verzeichnis der Daten über die Leitung und die Mitglieder der Organe (Rechtsgrundlage: persönliche Einwilligung).

Verzeichnis der ein- und ausgehenden Post (Rechtsgrundlage: Verordnung über die Verwaltungsgeschäftsführung, Gesetz über den Schutz von Dokumenten- und Archivgut sowie über Archive, Verordnung über den Schutz von Dokumenten- und Archivgut).

Verzeichnis der Beschenkung von Kindern der Beschäftigten (Rechtsgrundlage: persönliche Einwilligung).

Verzeichnis der Inspektionen (Rechtsgrundlage: Verordnung über die Verwaltungsgeschäftsführung, Ordnung über die Festlegung der Aufbewahrungsfristen für Dokumentengut in der öffentlichen Verwaltung, Klassifikationsplan der UM für die Einordnung von Unterlagen mit Aufbewahrungsfristen).

Verzeichnis der Beförderungen bzw. Änderungen von Arbeitsverträgen (Rechtsgrundlage: Gesetz über das Gehaltssystem im öffentlichen Sektor, Gesetz über Aufzeichnungen im Bereich Arbeit und soziale Sicherheit).

Verzeichnis der Mitglieder der Zivilschutzeinheit (CZ) (Rechtsgrundlage: Gesetz über den Schutz vor Natur- und anderen Katastrophen, Verordnung über die Organisation, Ausrüstung und Ausbildung der Schutz-, Rettungs- und Hilfskräfte).

Verzeichnis der für Erste Hilfe beim Arbeitgeber zuständigen Personen an den Standorten der MF UM (Rechtsgrundlage: Ordnung über Organisation, Material und Ausrüstung für Erste Hilfe am Arbeitsplatz, Brandschutzgesetz, Ordnung über die Brandschutzordnung, Ordnung über Schulungen und Befugnisse zur Durchführung von Brandschutzmaßnahmen).

Verzeichnis der Leistungsbewertungen der Beschäftigten (Rechtsgrundlage: Gesetz über das Gehaltssystem im öffentlichen Sektor, Gesetz über Aufzeichnungen im Bereich Arbeit und soziale Sicherheit).

Verzeichnis personenbezogener Daten, die aufgrund der Videoüberwachung an der MF UM geführt werden (Rechtsgrundlage: Datenschutzgesetz, Ordnung über den Schutz personenbezogener Daten bei der Videoüberwachung an der UM Nr. A1/2012-521-ZL).

Verzeichnis der Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer (Rechtsgrundlage: Obligationengesetzbuch, Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, Hochschulgesetz).

Verzeichnis der erworbenen Habilitationstitel (Rechtsgrundlage: Hochschulgesetz).

Verzeichnis der Bewerbungen und ausgewählten Tutorinnen und Tutoren im jeweiligen Studienjahr (Rechtsgrundlage: Hochschulgesetz),

Verzeichnis der Bewerbungen und ausgewählten Tutorinnen und Tutoren im jeweiligen Studienjahr (Rechtsgrundlage: Hochschulgesetz),

Verzeichnis der Bewerbungen und ausgewählten Tutorinnen und Tutoren im jeweiligen Studienjahr (Rechtsgrundlage: Hochschulgesetz, Satzung der Universität Maribor).

Verzeichnis abgeschlossener Rechtsgeschäfte – Immobilien (Rechtsgrundlage: Vertrag, Hochschulgesetz, Grundbuchgesetz).

Verzeichnis der Gerichtsverfahren (Rechtsgrundlage: Verordnung über die Verwaltungsgeschäftsführung, Gesetz über den Schutz von Dokumenten- und Archivgut sowie über Archive), Verordnung über den Schutz von Dokumenten- und Archivgut).

Verzeichnis der Nutzerinnen und Nutzer von Garagenstellplätzen.

Verzeichnis der Schulungen für sicheres Arbeiten in Laboren (Rechtsgrundlage: Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Brandschutzgesetz – amtlich konsolidierte Fassung).

Verzeichnis der in Arbeitsschutz und Brandschutz geschulten Personen (Rechtsgrundlage: Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Brandschutzgesetz – amtlich konsolidierte Fassung).

Verzeichnis der Erklärungen zum Schutz personenbezogener Daten und der Einwilligungen zur Veröffentlichung von Kontaktdaten (Rechtsgrundlage: Datenschutzgesetz, Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)).

Verzeichnis der Wählerverzeichnisse für die Wahl von Organen (Rechtsgrundlage: Hochschulgesetz, Satzung der Universität Maribor).

Verzeichnis der Protokolle der Kommission für ethische Fragen.

Verzeichnis der Protokolle der Kommission für Qualitätsbewertung.

Verzeichnis der präventiven ärztlichen Untersuchungen der Beschäftigten (Rechtsgrundlage: Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Ordnung über präventive ärztliche Untersuchungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Ordnung über Meldungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; die Fakultät erhält die Daten direkt von der betroffenen Person bzw. aus dem Personalverzeichnis sowie von der ermächtigten Ärztin bzw. dem ermächtigten Arzt).

Verzeichnis der Betreuungen und Mitbetreuungen von Dissertationen (Rechtsgrundlage: Hochschulgesetz, Ordnung über das Doktoratsstudium an der Universität Maribor).

Verzeichnis der von der Kommission für internationale Angelegenheiten behandelten Anträge (Rechtsgrundlage: Hochschulgesetz, Satzung der UM und Ordnungen der UM).

Verzeichnis des internationalen Austauschs (Rechtsgrundlage: Hochschulgesetz, unterzeichnete internationale Vereinbarungen).

Verzeichnis der Studierenden, die klinische Übungen bzw. Praktika an Lehrstätten absolvieren (Rechtsgrundlage: Hochschulgesetz, mit den Lehrstätten abgeschlossene Vereinbarungen).

Informationen öffentlichen Charakters sind auf der Website der Medizinischen Fakultät der Universität Maribor (https://www.mf.um.si/) jederzeit abrufbar.

Die Informationen sind in den Räumlichkeiten der Universität Maribor bzw. der Medizinischen Fakultät an jedem Werktag zwischen 10.00 und 14.00 Uhr zugänglich.

Informationen öffentlichen Charakters aus dem Tätigkeitsbereich der Einrichtung liegen in Form von Dokumenten, Akten, Vorgängen, Verzeichnissen, Registern oder Dokumentengut vor. Allgemeine Informationen öffentlichen Charakters der Einrichtung werden im Internet, in Broschüren, Faltblättern, Bulletins u. Ä. veröffentlicht. Informationen öffentlichen Charakters können bei der Universität Maribor mündlich oder schriftlich angefordert werden, Rechtsschutz genießt jedoch nur, wer einen schriftlichen Antrag stellt. Der Antrag und das Verfahren seiner Behandlung sind im Gesetz über den Zugang zu Informationen öffentlichen Charakters (ZDIJZ) beschrieben. Der Antrag wird abgelehnt, wenn die Offenlegung der Daten eine Verletzung des Steuer- oder eines anderen Geheimnisses oder des Schutzes personenbezogener Daten bedeuten würde.

Übermittlung von Daten zur Echtheit von Diplomen – es handelt sich um konkrete Einzelfälle, in denen Antragstellende die Echtheit von der Universität Maribor ausgestellter Diplome überprüfen. In solchen Fällen geht es um sensible Daten, die nur übermittelt werden dürfen, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht oder die betroffene Person eingewilligt hat.

Für die Aktualität dieses Dokuments ist Boštjan Križ verantwortlich (mf@um.si)

Unterschrift der verantwortlichen Person

Dekan

Prof. Dr. Iztok Takač, Dr. med. univ.

Kratki intenzivni program (KIP) iz interne medicine

2nd Intensive Clinical Skills Course and Simulation-Based Learning for Undergraduate Medical Students
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Taborska ulica 8, 2000 Maribor

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T:  +386 (2) 2345 820
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„Einen Teil meines Studiums habe ich während eines Erasmus-Aufenthalts in Split absolviert, danach folgte ein Erasmus-Praktikum in Wien. Beide Erfahrungen ermöglichten es mir, die Städte ausgiebig zu erkunden, neue Menschen kennenzulernen und Freundschaften fürs Leben zu schließen. Auf den klinischen Stationen habe ich Verfahren kennengelernt, die bei uns seltener angewendet werden. Ein längeres Praktikum in der Augenheilkunde bestärkte mich endgültig in meinem Wunsch, mich später auf dieses Fach zu spezialisieren.

Ich konnte auch Erfahrungen in der Forschung sammeln, was meinen fachlichen Blick zusätzlich erweitert hat. Durch die Austauschaufenthalte habe ich mich persönlich und beruflich stark weiterentwickelt: Ich bin selbstständiger und weltoffener geworden, habe meine Fremdsprachenkenntnisse verbessert und fühle mich in meinem beruflichen Weg noch mehr bestärkt.

Diese Erfahrung sollte jede Medizinstudentin und jeder Medizinstudent machen.“

Leeloo
MF UM • Split, Kroatien und Wien, Österreich

„Mein Austausch an der Medizinischen Universität Innsbruck war wirklich unvergesslich. Innsbruck, die Hauptstadt Tirols, ist eine wunderschöne, lebendige Studierendenstadt inmitten der Berge. Gleich zu Beginn wurden wir mit einem Empfang begrüßt, bei dem ich schnell Kontakt zu den anderen Erasmus-Studierenden knüpfte. Ich habe dort mein 4. Studienjahr absolviert, den hilfreichen Ultraschallkurs Sono4u besucht und zusätzliche Praktika in Gynäkologie, plastischer Chirurgie und HNO gemacht. Dabei konnte ich viel praktische Erfahrung sammeln. Die Lehrenden waren freundlich und zugänglich, und die Fakultät bot auch einen ganzjährigen Deutschkurs an; vor dem Austausch empfehle ich Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1. Die Stadt ist ideal zum Skifahren, Radfahren, Laufen und Klettern und auch für eine der größten Kletterwände Europas bekannt. Ich werde sicher gerne nach Innsbruck zurückkehren, denn die Stadt ist zu meinem zweiten Zuhause geworden.

Das Erasmus Student Network organisierte für uns Ausflüge nach Salzburg, Wien, Verona und Neuschwanstein sowie zahlreiche Sportveranstaltungen.“

Zala
MF UM • Innsbruck, Österreich

„Als ich im 5. Studienjahr meinen Erasmus-Aufenthalt begann, hätte ich mir nicht vorstellen können, wie sehr mich ein halbes Jahr in Graz verändern würde. Ich wollte sehen, wie Medizin anderswo praktiziert wird, mein Deutsch verbessern und dem Alltag ein wenig entkommen. Bekommen habe ich viel mehr: neue Freundschaften, unglaublich viel Wissen und unvergessliche Momente.

Die ersten Tage waren schwieriger: Ich fühlte mich wie eine Erstsemesterstudentin im weißen Kittel. Die Klinik war riesig, alle sprachen schnell, und ich versuchte, jedes Wort zu verstehen. Doch die Studierenden und die betreuenden Lehrenden waren ausgesprochen freundlich. So konnte ich bald an Visiten und Eingriffen teilnehmen und viel Praktisches lernen. Medizinisches Deutsch wirkte anfangs einschüchternd, aber die Praxis war die beste Lehrerin. Schon nach wenigen Wochen konnte ich mich sicher verständigen.

Das Schönste waren die Begegnungen mit Studierenden aus aller Welt. Wir haben gemeinsam gekocht, gelernt und Graz erkundet. Der Austausch hat mir Dinge vermittelt, die ich zu Hause nie erlebt hätte. Ich bin selbstständiger, selbstbewusster und offener geworden.

Wenn du über Erasmus nachdenkst, dann mach es einfach. Es wird nicht immer leicht sein, aber es wird sich auf jeden Fall lohnen. “

Rebeka
MF UM • Graz, Österreich